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Impressum

AB Rohrreinigungs-Service GmbH

Roßbergweg 4

89231 Neu-Ulm

Mobil:         0173 6441273

Telefon:      0731 1753430

Fax:             0731 1768549

E-Mail:        office@abrohrreinigung.de

Geschäftsführer:

Bekir Karaca

Registergericht: Amtsgericht Memmingen

Registernummer: HRB 16681

Steuernummer: 151/121/20057

Steuer-ID: 296 201759

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Urheberrecht
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

1.1 Ausdrücklicher Hinweis: Die Firma AB Rohrreinigungs-Service GmbH wird den Auftrag nach besten Kräften bearbeiten, kann aber wegen der Vielzahl der möglichen oder nicht einsehbaren Störungsursachen und evtl. ungünstigen Rohrführungen, einen Erfolg nicht von vornherein versprechen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, soweit für ihn bekannt, auf Gefahrenpunkte vor Arbeitsbeginn aufmerksam zu machen (z. B. evtl. gefährdete Rohre aus Blei, Kunststoff, Eternit, bei altersbedingter Schwäche, komplizierter Rohrführung, Leitungen jeder Art in der Nähe von technischen Anlagen). Weiteres dazu unter dem Punkt 2 ,Besondere Gefahren‘.

Bei Unterrichtung über solche Gefahren werden wir mit besonderer Vorsicht arbeiten, weisen aber darauf hin, dass infolge der mindestnotwendigen Reinigungswirkung das Beschädigungsrisiko vermeidbar ist.

1.2 Für die Rechte und Pflichten beider Vertragsteile sind ausschließlich diese Geschäftsbedingungen maßgeblich. Bedingungen des Auftraggebers, sowie mündliche Nebenabsprachen gelten nur dann, wenn wir ausdrücklich schriftlich zustimmen.

2. Arbeitsvorbereitung/Arbeitsausführung

2.1 Mitwirkungen des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, unseren Monteuren ungehinderten Zugang zu allen Entwässerungsgegenständen und –Leitungen zu ermöglichen. Außerdem informiert er unsere Monteure vor Auftragsbeginn über das Vorhandensein aller etwaigen Arbeitserschwernisse wie z.B. verdeckte Kontrollöffnungen und ähnliches. Dies gilt ebenfalls für Arbeitserleichterungen wie z.B. das Vorhandensein einer Hebeanlage. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass während der gesamten Reinigungsarbeiten das gesamte Abwassersystem stillgelegt ist. Nach Abschluss aller durchgeführten Reinigungsarbeiten, durch unsere Monteure, ist der Auftraggeber verpflichtet, zu überprüfen, ob alle betreffenden Entwässerungsgegenstände, -leitungen und weitere Anlagen in ordnungsgemäßem Zustand von unseren Reinigungsmonteuren hinterlassen worden sind.

2.2 Besondere Gefahren, gefährliche Materialien

Der Auftraggeber hat vor Ausführung der Reinigungsarbeiten alle gefährlichen Stoffe, die in den zu reinigenden Entwässerungsgegenständen und Entwässerungsleitungen enthalten sind, zu dokumentieren und das Dokument dem ausführenden Reinigungsmonteur des Auftraggebers zu übergeben und von diesem gegenzeichnen zu lassen. Als gefährlich gelten solche Stoffe, die den ausführenden Reinigungsmonteur schädigen können oder eine Haftung bei Ableitung in das allgemeine Kanalsystem begründen könnten, üblicherweise in Abwasserleitungen nicht anzutreffen sind, z.B. Laugen, Säuren, Gifte. Außerdem ist der Auftraggeber verpflichtet, entsprechende Reinigung- bzw. Desinfektionsmittel für die Reinigung bereitzustellen. Der Auftraggeber ist weiterhin verpflichtet, bei besonderer Gefahrenlage einen Sicherheitsbeauftragten für die gesamte Reinigungszeit unserer Monteure zu stellen. Soweit gefährliche Stoffe in vorbezeichneter Art nicht angegeben, dokumentiert und von unseren Monteuren gegengezeichnet sind, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von sämtlichen Risiken frei, soweit sich diese daraus ergeben, dass solcherlei Stoffe gleichwohl vorhanden waren.

2.3 Rohre

Vor Beginn der Ausführung der Reinigungsarbeiten durch unsere Monteure hat der Auftraggeber die Pflicht, dem Auftragnehmer mitzuteilen, um welche Rohrmaterialien es sich handelt.

2.4 Unseren Monteuren obliegt die Bestimmung des Arbeitsumfanges, des Arbeitsausgangspunkts, des Maschinen- und Geräteeinsatzes sowie der sonstigen Durchführungsweise der Arbeiten im Rahmen des erteilten Auftrages. Unsere Monteure haben diesbezüglich vor allem die Gebote der Gründlichkeit und Vorsicht zu beachten.

3. Preise

3.1 Bei Aufträgen, für die feste Preise nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart sind, gelten die am Tage der Leistung von uns allgemein verlangten Preise zuzüglich der jeweils gültigen, gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3.2 Strom und Wasser sind vom Auftraggeber kostenlos bereit zu stellen oder ihm auf eigene Kosten zu beschaffen. Das Gleiche gilt für Leitern, Gerüste und ähnliche Hilfsmittel. Anfallende Abfallbeseitigungskosten gehen ebenfalls zu Lasten des Auftraggebers.

3.3 Arbeiten und Leistungen, die wir außerhalb der normalen Arbeitszeit, etwa an Sonn- und Feiertagen oder unter besonderen Erschwernissen erbringen, werden mit einem angemessenen Aufschlag berechnet.

4. Zahlungsbedingungen

4.1 Der Rechnungsbetrag wird sofort ab Zustellung der Rechnung ohne jeden Abzug fällig.

4.2 Kann der Auftrag aus einem der in Abschnitt 5 genannten Gründe überhaupt nicht durchgeführt werden oder muss die Arbeit abgebrochen werden, so entfallen unsere Ansprüche nicht.

4.3 Bei länger andauernden Arbeiten oder etwa Arbeiten mit zeitlichen Unterbrechungen, erlauben wir uns Abschlagszahlungen – vorbehaltlich der endgültigen Abrechnung – durchzuführen.

4.4 Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers, bzw. nach Erinnerung des Zahlungsverzuges, sind wir berechtigt verhältnismäßige und angemessene Mahngebühren zu verlangen. Wir behalten uns ebenfalls vor – gegebenenfalls – zusätzlich zu den Mahngebühren, Verzugszinsen geltend zu machen.

5. BDSG Hinweis

5.1 Zum Zwecke der Kreditprüfung wird durch uns die CRIF Bürgel GmbH, Radlkoferstr. 2, 81373 München die in ihrer Datenbank zu Ihrer Person gespeicherten Adress- und Bonitätsdaten einschließlich solcher, die auf der Basis mathematischer Verfahren ermittelt werden, zur Verfügung stellen, sofern wir unser berechtigtes Interesse glaubhaft dargelegt haben.

5.2 Zum Zweck der Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses erheben oder verwenden wir Wahrscheinlichkeitswerte, in deren Berechnung unter anderem Anschriftendaten einfließen.

6. Gewährleistung

6.1 Wenn bei fehlerhaft montierten Anschlüssen, fehlerhaftem Verlauf der Rohrleitungen, defekten oder abgesunkenen Rohren, ungünstiger Winkelbildung, T-förmiger Anschlüsse bzw. Abgänge, Blindleitungen und offenen Schächten ohne durchgängiger Rohrführung, die Reinigung nicht gelingt oder die Ablagerungen im Rohr zu fest sind (z. B. Beton, Bauschutt oder verkeilte Steine); oder auch das Rohrmaterial aus zu schwachem, oder altershalber zu brüchigem Material ist, um der mechanischen Reinigung der Druckbeanspruchung durch die Reinigung standzuhalten, liegt kein Gewährleistungsfall vor. Ebenfalls kann bei Unzulänglichkeiten der Leitung (fehlende Putzöffnungen, nicht demontierbare altersbedingt festsitzende sanitäre Einrichtungen, etc.) keine Gewährleistung erfolgen.

6.2 Im Übrigen besteht unsere Gewährleistung in der Verpflichtung zur Nachbesserung, zu der uns ausreichend Zeit und Gelegenheit und im Falle des etwaigen Fehlschlagens einer ersten, Gelegenheit zumindest zu einem zweiten Versuch zu geben ist.

6.3 Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.

6.4 Bei offensichtlichen Mängeln besteht eine Gewährleistungsverpflichtung nur, wenn die Rüge binnen 14 Tagen ab Abschluss unserer Arbeit schriftlich an uns erfolgt.

7. Haftung

7.1 Es wird darauf hingewiesen, dass eine Haftung für Beschädigungen an Rohrsystemen und sanitären Anlagen, soweit diese nicht einsehbar sind, nicht übernommen werden kann. Ebenfalls nicht dafür, ob bei Arbeiten an Blei-, Kunststoff- und Eternitrohren, an veralteten sanitären Anlagen und Rohrsystemen, sowie an Geräten, Kesseln, Boilern und dgl., diese Beanspruchung durch die Reinigung, sei es infolge mechanischer oder chemischer Einwirkung, standhält. Dasselbe gilt bei Arbeiten an Luftkanälen, Ventilatoren, Industrie- und Sanitäranlagen, die gegen Wasser und mechanische Bearbeitung reinigungsunfreundlich sind.

7.2 Auch Schadenersatzansprüche aus allen anderen Rechtsgründen, etwa aus übernommener Beratung, Auskünften, Verschulden bei Vertragsabschluss oder unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen, es sei denn, es fällt uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.

8. Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Geschäftssitz der Auftragnehmer.

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